Faxette

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Postschlichtung bei der Bundesnetzagentur

Für Absender und Empfänger von Briefen oder Paketen in Deutschland, die den Streit mit dem Postunternehmen nicht lösen konnten. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung können in Betracht kommen; eine Verspätung oder ein mangelhafter Zustellversuch allein reichen nicht.

Offizielle Hinweise lesen

Andere Übermittlungswege

Du kannst den unterschriebenen Antrag mit Anlagen an [email protected] senden, ohne Faxette zu bezahlen. Über die offizielle Anleitung stehen auch ein Online-Antrag und der Postweg zur Verfügung.

E-Mail an die Schlichtungsstelle Post senden

Faxnummern

Nach dem Versand

Bewahre den Antrag und den Sendebericht auf. Die Behörde prüft die Zulässigkeit und kann weitere Angaben anfordern. Beachte die veröffentlichten Bearbeitungszeiten. Ein zugestelltes Fax entscheidet den Streit nicht.

Die Zustellbestätigung dokumentiert die Übertragung an das empfangende Faxsystem. Der Empfänger prüft, ob dein Antrag vollständig ist und angenommen werden kann.

Weitere Versandanleitungen: Deutschland